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Heilpraktiker: Raum in Physiotherapiepraxis?

Frage

Ich bin Physiotherapeutin und Heilpraktikerin. Unter welchen Voraussetzungen darf ich in der Praxis meiner Chefin einen separaten Raum (ausschließlich für die Heilpraktikertätigkeit) nutzen? Als Physiotherapeutin bin ich dort für Hausbesuche tätig. Daher wäre eine für den Patienten eindeutige Trennung ersichtlich. Kann man das so machen? Eingang, Rezeption, Wartezimmer, WC würden gemeinsam genutzt werden.

Antwort

Grundsätzlich ist es natürlich möglich, dass sich zwei Selbständige die Räumlichkeiten teilen bzw. teilweise gemeinsam nutzen. In diesem Fall stellt sich jedoch tatsächlich die Frage, inwieweit es sich hierbei um eine eigenständige selbständige Tätigkeit handelt. Dass diese Trennung vordergründig für den Patienten erkennbar ist, ist hierbei weniger von Bedeutung als die Frage, ob und wieweit Sie in den Praxisbetrieb organisatorisch eingebunden sind, selbst ein wirtschaftliches Risiko tragen, Sie Eigenwerbung betreiben und inwieweit seitens der Praxisinhaberin Ihnen gegenüber ein Weisungsrecht besteht, die zudem in Ihrer Tätigkeit als Physiotherapeutin Ihre Arbeitgeberin ist. Für das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit würde z. B. sprechen, wenn Sie nachweislich eigene Arbeitsmittel einsetzen, Miete für die Räumlichkeiten entrichten oder sich anteilig an den Lohnkosten z.B. für Anmeldekräfte oder Reinigungspersonal beteiligen.

Ich empfehle Ihnen daher ein Statusfeststellungsverfahren (Clearingverfahren) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zu beantragen, wodurch Sie im Ergebnis eine verbindliche Entscheidung erhalten. Auch können Sie hierdurch, insbesondere aber die für die Beitragszahlung haftende Arbeitgeberin das Risiko einer nachträglichen Beitragsforderung als Ergebnis von Betriebsprüfungen u.ä. vermeiden. Nähere Informationen und den Antragvordruck zum Statusfeststellungsverfahren finden Sie online.

Sofern Sie weitere Fragen hierzu haben oder Unterstützung beim Antrag auf Statusfeststellung benötigen, können Sie auch eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufzusuchen. Bitte vereinbaren Sie ggf. einen Termin.

Darüber besteht in der Auskunfts- und Beratungsstelle die Möglichkeit, im Rahmen eines gesonderten Termins ihre Altersvorsorgesituation grundsätzlich zu analysieren und sich anbieter- und produktneutral über staatliche Fördermöglichkeiten zu informieren. Allgemeine Informationen zur Altersvorsorge finden Sie online.

Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
Februar 2019

Tipp der Redaktion:

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