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Heilpraktiker (Psychotherapie): Familienversicherung? Anmeldung?

Frage

Ich plane eine Tätigkeit als Heilpraktiker (Psychotherapie) mit einer mehrstufigen Idee für die Selbständigkeit. Starten möchte ich zunächst in kleinem Umfang, das bedeutet mit geringem Einkommen, möglichst wenig finanziellen Aufwendungen für Sozialversicherungen und Steuern. Bei entsprechender Nachfrage wäre ein Kleinunternehmen mit weniger als 17.500 Euro/Jahr und später mit mehr als 17.500 Euro/Jahr der Plan. Meine Fragen: Ist es möglich eine selbständige Tätigkeit (im angemieteten Praxisraum) aufzunehmen und trotzdem familienversichert bleiben zu können? Wäre dafür eine Anmeldung beim Finanzamt bzw. eine Steuernummer notwendig? Welche Aspekte wären darüber hinaus zu beachten? Würde eine zusätzliche beratende Tätigkeit (z.B. als Dozent, Supervisor) diese Situation ändern?

Antwort

Eine selbständige Tätigkeit ist vor der Ausübung anzumelden. Je nach Art der Tätigkeit (gewerblich oder freiberuflich) erfolgt eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt oder beim Finanzamt. Weiterführende Informationen zum Thema freie Berufe finden Sie unter: http://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Gruendungswissen/Freie-Berufe/inhalt.html

Als Kleinunternehmer haben Sie die Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen, wenn Ihr Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird und Sie im Jahr zuvor nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz erzielt haben. Gleichzeitig müssen Sie alle Rechnungen ohne Mehrwertsteuer erstellen und können folglich auch keine Vorsteuer geltend machen.

Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze (im Jahr 2018: 435 Euro monatlich) nicht regelmäßig überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro monatlich. Voraussetzung für die Familienversicherung ist auch, dass die Angehörigen nicht anderweitig versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind.

Ein Hinweis zu den Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung: Versicherungspflichtig im Sinne des Sozialgesetzbuch VI sind selbständig tätige Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Bitte wenden Sie sich für eine individuelle Beratung an die gesetzliche Rentenversicherung. Vorab finden Sie auch zu diesem Thema Informationen unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/02_Start_ins_Berufsleben/03_Existenzgruender/Existenzgruender_node.html

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mai 2018

Tipps der Redaktion:

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