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Heilpraktiker-Leistungen in Physiotherapie-Praxis anbieten?

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Frage

Ich bin Physiotherapeutin und Heilpraktikerin. Unter welchen Voraussetzungen darf ich in der Praxis meiner Chefin einen separaten Raum (ausschließlich für die Heilpraktiker-Tätigkeit) nutzen? Als Physiotherapeutin bin ich dort für Hausbesuche tätig. Daher wäre eine für den Patienten eindeutige Trennung ersichtlich. Kann man das so machen? Eingang, Rezeption, Wartezimmer, WC würden gemeinsam genutzt werden.

Antwort

Die seit Dezember 2018 geltenden Zulassungsempfehlungen ermöglichen die zeitgleiche anderweitige Tätigkeit in einem separaten Raum innerhalb einer Heilmittelpraxis. Insofern können Sie einen Raum von Ihrer Arbeitgeberin anmieten und darin Heilpraktiker-Leistungen durchführen, während in der übrigen Praxis Physiotherapie angeboten wird. Warte- und Sanitärbereich, etc. können gemeinsam genutzt werden.

Um Scheinselbständigkeit zu vermeiden, wäre es in diesem Fall empfehlenswert, dass Sie selbst die Patienten akquirieren, eigene Werbung (Flyer, Webseite, etc.) betreiben und auch nach außen als Selbständige auftreten. Zudem benötigen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung, Anmeldung beim Gesundheitsamt, beim Finanzamt und bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

Alternativ könnten Sie die Heilpraktiker-Tätigkeit auch im Rahmen Ihrer Anstellung ausführen. In diesem Fall würden Sie auch für diesen Bereich Ihr Gehalt gezahlt bekommen und Ihre Arbeitgeberin stellt den Patienten die betreffenden Privatrechnungen.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.

Stand:
Februar 2019

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