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Gewerberäume: Nutzungsänderung in "Arztpraxisräume" beantragen?

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Frage

Ich möchte eine kleine Praxis für Kinder- /Jugendpsychiatrie und -psychotherapie gründen (Arztpraxis). Ich habe Gewerberäume gefunden, die ich mieten will. Der Nutzungseintrag der Räume beim Bauamt entspricht einer gewerblichen Nutzung. Es ist kein Umbau in den Räumen erforderlich. Muss ich dennoch eine Nutzungsänderung in "Arztpraxisräume" beantragen? Die Anforderungen des Gesundheitsamtes sind erfüllt.

Antwort

In den allermeisten Gemeinden existiert lediglich die Unterscheidung Gewerberaum oder Wohnraum.

Zur Sicherheit können Sie einmal das Bauamt kontaktieren. Einige wenige Gemeinden unterscheiden noch in die Variante Praxisräume, die dann besondere Hygienebestimmungen (z.B. in jedem Raum ein Handwaschbecken) erfüllen.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Dezember 2012

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