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Fußreflexzonen-Massage: Versicherungen?

Frage

Ich habe Information bekommen, dass Fußreflexzonen-Massage nicht als Freier Beruf gilt, sondern dass ich dies als Gewerbe anmelden muss. Brauche ich eventuell auch Versicherungen für diesen Beruf?

Antwort

Ob Fußreflexzonen-Massage freiberuflich oder gewerblich ausgeübt wird, ist von Ihrer tatsächlichen Aus- und Weiterbildung abhängig.

Beispiel: Eine Masseurin oder ein Masseur, der staatlich geprüft ist, zählt zu den Freiberuflern. Auch eine Heilpraktikerin oder ein Heilpraktiker zählt zu den Heilberuflern. Beide können somit auf freiberuflicher Basis Fußreflexzonen-Massagen abgeben.

Wenn Sie jedoch keine Ausbildung in einem entsprechenden Freien Beruf des Gesundheitswesens vorweisen können, dann müssen Sie ein Gewerbe anmelden.

Wenn Sie gewerblich tätig sind, klären Sie Ihre Kunden auf, dass Sie keine Heilkunde ausüben und die Massage eine ärztliche Behandlung nicht ersetzt.

Jeder der im Gesundheitswesen tätig ist, benötigt eine Berufshaftpflichtversicherung, unabhängig davon ob er die Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich betreibt.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.

September 2015

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