Antwort
Um solch ein Objekt zu finden, schreiben Sie die Immobilienportale dafür direkt an. Die meisten Angebote für derartige Objekte werden mit der Überschrift "Wohnen und Arbeiten und einem Dach" umschrieben. Da das nicht so häufig vorkommt, ist Ihnen das wahrscheinlich noch nicht aufgefallen.
Ansonsten haben Sie auch die Möglichkeit nach bislang reinen Wohnobjekten zu suchen und den Vermieter anzufragen, ob er oder Sie einen Nutzungsänderungsantrag beim zuständigen Bauamt stellen können. Für Freiberufler genehmigen viele Städte reine Wohnräume auch als Gewerberäume.
Als Heilpraktiker müssen Sie Ihre Tätigkeit zuvor dem örtlichen Gesundheitsamt melden. Diese werden Sie sodann über eventuelle weitere Auflagen (z.B. Hygieneschutzbestimmungen) informieren.
Solange Sie nur das Büro für Ihr Gewerbe im Haus integrieren, ist das unproblematisch in Kombination zu Ihrer freiberuflichen Tätigkeit.
Wichtig ist nur die strikte Aufteilung der Räume in die verschiedenen Bereiche für die Buchhaltung. Der Klarheit halber ist es sinnvoll auch den Briefverkehr zu trennen.
Sobald Sie Kundenbesuche in Ihren Räumlichkeiten wünschen, ist der Nutzungsänderungsantrag zu stellen. Ohne Kundenkontakt reicht die Deklarierung als Wohnraum.
Quelle: Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Mai 2015
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