Freiberufliche Psychologin: Anmeldung beim Finanzamt?
Frage
Ich war während des Studiums zur Finanzierung dessen als Kleinunternehmerin im kreativen Bereich (im Nebengewerbe) tätig. Nun nach Abschluss des Studiums und während der Elternzeit, möchte ich mich als Psychologin freiberuflich selbständig machen. Wie muss ich hierbei mit dem Finanzamt verfahren und wie kann ich meine Tätigkeit melden? Brauche ich eine neue, zusätzliche Steuernummer bzw. USt-IdNr.?
Antwort
Mit Ihrer Tätigkeit als Psychologin gehen Sie einer neuen Tätigkeit nach und somit muss das Finanzamt über die Aufnahme informiert werden. Da es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, ist nur das Formular zur steuerlichen Erfassung auszufüllen und keine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Das Formular finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen.
Nachdem das Finanzamt den Fragebogen erhalten hat, wird Ihnen eine neue Steuernummer zugeteilt. Als Psychologin brauchen Sie grundsätzlich keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Dies ist nur der Fall, wenn Sie ausländische Geschäftsbeziehungen pflegen.
Quelle: Mario Fuhs Dipl.-Kfm. (FH)
Steuerberater
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Juni 2018
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