Ergotherapeutische Beratung: selbständig ohne Praxis?
Frage
Ich bin staatlich geprüfte Ergotherapeutin mit Zusatzwissen in Psychomotorik und möchte eine beratende Tätigkeit im Bereich der Prävention ausüben. Vor allem sehe ich den Bedarf bei Eltern und Lehrern sowie bei älteren Menschen, die vom Arbeitsleben sich in Ruhestand begeben. Da dies über ärztliche Verordnung (noch) nicht in Deutschland möglich ist, ist die Frage, ob ich z.B. bei einer Krankenkasse das machen könnte (gibt es noch wohl nicht) oder ob ich mich selbständig ohne Praxis machen darf? Die Qualifikation Ergotherapeut müsste schon sichtbar sein und ich bräuchte lediglich Büroräume.
Antwort
Eine Zulassung ohne Praxisräume ist durch § 124 Abs. 2 Nr. 2 SGB V leider nicht möglich.
Da Sie jedoch ohnehin nicht als Ergotherapeutin, sondern als ergotherapeutische Beraterin arbeiten möchten, ist eine Zulassung auch nicht notwendig.
Sie kollidieren zudem nicht mit dem Heilpraktikergesetz, da Sie keine Krankheiten heilen, lindern oder feststellen wollen: www.gesetze-im-internet.de (www)
Eine Finanzierung wäre also entweder durch Selbstzahler gegeben oder durch Kurse im Bereich der Prävention (Entspannung sowie Schwerpunkt Rücken), sowie durch das persönliche Budget im Falle einer vorliegenden Behinderung: www.gkv-spitzenverband.de (www) sowie www.budget.bmas.de (www)
Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Mai 2013
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr