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Ergotherapeutin: tiergestützte Entspannungskurse für Kinder nebenberuflich anbieten?

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Frage

Ich bin tätig als Ergotherapeutin in einer Klinik (75% TZ). Ich würde mich gern zusätzlich in Form einer Nebentätigkeit selbständig machen und Entspannungskurse für Kinder anbieten. Ich habe Qualifikationen im Bereich der tiergestützten Therapie, eine Trainerqualifikation sowie verschiedenen Entspannungsverfahren. Dabei möchte ich auch meinen ausgebildeten Therapiehund mit einsetzen. Ist dies möglich? Handelt es sich bei diesem Angebot um eine freiberufliche Tätigkeit oder ein Gewerbe? Das Angebot soll eine Privatleistung sein. Wäre es auch möglich mit Personen abzurechnen, welche eine Förderung durch ihre Krankenkasse bekommen (präventive Maßnahmen)? Müssen dafür feste Räumlichkeiten angegeben werden?

Antwort

Ihr Vorhaben ist in der gewünschten Form möglich und fällt im Rahmen Ihrer Ausbildung unter die Freien Berufe.

Die Abrechnung von Präventionskursen ist möglich, jedoch sind einige Anforderungen zu erfüllen. Siehe hierzu die Informationen der Zentralen Prüfstelle.

Die Registrierung nehmen Sie ebenfalls bei der Zentralen Prüfstelle vor.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Mai 2020

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