Navigation

Ergotherapeutin mit Neurofeedback-Fortbildung: Kassenzulassung?

Frage

Ich habe vor mehreren Jahren meine Ausbildung als staatlich anerkannte Ergotherapeutin absolviert, allerdings dann aufgrund meiner Kinder bis heute nie in diesem Beruf gearbeitet. Nun überlege ich eine Fortbildung im Bereich Neurofeedback zu machen, damit ich anschließend als Neurofeedback-Therapeutin arbeiten kann. Ich hätte nach erfolgreichem Abschluss die Möglichkeit in einer sozialen Einrichtung (die die Räume und evtl. die benötigten Geräte zur Verfügung stellt) eingestellt zu werden. Allerdings bräuchte ich dazu eine Kassenzulassung und ich weiß nicht, ob und wie ich diese bekommen kann. Zudem kenne ich mich bezüglich der Rechtslage nicht aus und weiß nicht, ob es Vorschriften oder Schwierigkeiten für mich bei der Umsetzung meiner Pläne gibt, da ich ja wie gesagt ohne Berufserfahrung bin. Können Sie mir weiterhelfen?

Antwort

Ihre nicht vorhandene Berufserfahrung ist kein Hinderungsgrund für Ihr Vorhaben.

Bei einer eigenen Zulassung müssen die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein, welche unter anderem eigene Praxisräume, eine in sich geschlossene Praxis, mindestens 30qm Therapiefläche, entsprechende Grundausstattung sowie Ihre Selbstständigkeit erfordern würde.

Alternativ könnte die Einrichtung die Zulassung beantragen und Sie als fachliche Leitung in Vollzeit einstellen.
Die Zulassungsempfehlungen finden Sie z.B. bei den Ersatzkassen:
www.vdek.com (www)

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Dezember 2014

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben