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Ergotherapeutin: Wellness- und Präventionsleistungen anbieten?

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Frage

Ich bin staatlich geprüfte Ergotherapeutin und möchte auch Angebote wie Handmassagen, Thermische Anwendungen und auch Körpermassagen anbieten. Benötige ich weitere Qualifikationen, um Gesundheits- und Wellness-Angebote zu integrieren? Was muss ich zusätzlich beachten?

Antwort

Wellness- und Präventionsleistungen dürfen Sie anbieten und durchführen ohne eine ärztliche Verordnung und ohne eine gesonderte Zulassung. Es ist lediglich die Anmeldung der Räume beim Gesundheitsamt sowie eine Berufshaftpflichtversicherung und die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft und beim Finanzamt notwendig.

Bezogen auf die angebotenen Leistungen darf nur geworben werden mit tatsächlich vorhandenen Qualifikationen. Sie dürfen keine Heilsversprechen machen.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
November 2014

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