Ergotherapeut: Leistungen ohne Kassenrezept anbieten?
Frage
Ich bin als Ergotherapeut halbtags in einer Praxis angestellt. Nun überlege ich die durch diverse Fortbildung erlangten Qualifikationen auch nebenbei "privat" anzubieten, also ohne Kassenrezept der "Patienten". Ich würde gerne z.B. verschiedene Massagen, chiropraktische Behandlung, Wirbelsäulentherapie nach Dorn etc. außerhalb der Praxis durchführen. Also keine typischen rein ergotherapeutischen Behandlungsmethoden. Was ist hierbei zu beachten? Muss ein (Klein)Gewerbe angemeldet werden? Welche Versicherung ist hier sinnvoll? Sind irgendwelche Ämter zu informieren?
Antwort
Relevant ist bei Ihrer Frage der Aspekt, ob Sie Kranke behandeln und/oder Leid verringern wollen, da diese Tätigkeiten unter das Heilpraktikergesetz fallen:
§ 1 Absatz (2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
Siehe: www.gesetze-im-internet.de (www).
Wenn Sie also Heilkunde vornehmen wollen, ist der Heilpraktiker zu absolvieren. Für die ergotherapeutischen Tätigkeiten ohne Verordnung klagt der Bundesverband für Ergotherapeuten BED e.V. gerade vor Gericht um die Gleichbehandlung mit den Physiotherapeuten zu erwirken, die ihre Tätigkeiten ohne große HP-Erlaubnis ausführen dürfen und "nur" den Heilpraktiker für Heilmittelerbringer benötigen.
Unabhängig davon (also nach Absolvierung des Heilpraktikers) ist Ihre Tätigkeit dem Gesundheitsamt vor Ort anzuzeigen, der Arbeitgeber ist über diese Nebentätigkeit zu informieren, eine Haftpflichtversicherung ist abzuschließen und das Finanzamt ist über die nebenberufliche Selbstständigkeit zu informieren. Darüber hinaus sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse über die Gewinngrenzen vor Sozialversicherungspflicht.
Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
März 2014
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