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Entspannungstherapie für Kinder? Voraussetzungen?

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Frage

Ich habe eine Weiterbildung zum Entspannungstherapeuten gemacht und bin angehender Kindheitspädagoge. Ich möchte in einer eigenen Praxis Kinder und Erwachsene an das Thema Entspannung heranführen. Muss bei der Tätigkeit mit Kindern etwas Besonderes beachtet werden?

Antwort

Bei der Arbeit mit Kindern ist die beschränkte Geschäftsfähigkeit zu berücksichtigen sowie der Schutz vor Missbrauch.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
April 2019

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