Energetik, Meridiantherapie und Akupressur anbieten: erste Schritte?
Frage
Ich bin examinierte Kinderkrankenschwester und würde mich gerne selbständig machen im Bereich Energetik, Meridiantherapie und Akupressur. Kann ich damit eine Praxis eröffnen? Was muss ich rechtlich beachten? Ich möchte nicht mit den GKV zusammenarbeiten, sondern nur Selbstzahler und Privatversicherte behandeln. Können die Privatversicherten eine Rechnung von mir einreichen bei ihrer Versicherung? Werde ich gefördert als Existenzgründerin? Freiberuflich arbeite ich bereits und gebe Babymassagekurse in einer Hebammenpraxis, d.h. beim Finanzamt bin ich schon angemeldet.
Antwort
Solange ggf. vorhandene Markenschutzrechte beachtet werden, steht einer Praxisgründung in diesen Bereichen nichts im Wege.
Für alle Einrichtungen im Gesundheitswesen sind die jeweils örtlichen Gesundheitsämter zuständig. In Baden-Württemberg wird dort vor allem auf die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes geachtet.
Die Kostenübernahme dieser Behandlungen ist bei Privatversicherten stets vom jeweils gewählten Tarif abhängig! Es ist daher sinnvoll diese Frage jeweils zu Beginn der Behandlung an die private Versicherung zu stellen.
Es können im Übrigen aber auch bei der Gesetzlichen Krankenversicherungen Anträge auf Kostenübernahme im Einzelfall gestellt werden, wenn es triftige Gründe dafür gibt.
Da Sie bereits Babymassagekurse anbieten, gelten Sie ggf. nicht mehr als Existenzgründerin. Für den Gründungszuschuss gilt das allerdings wiederum nicht, denn Sie würden sodann eine selbstständige Nebenbeschäftigung in eine Hauptbeschäftigung umwandeln. Um das Thema Förderung daher für Ihren Fall zu beantworten, benötige ich mehr Informationen zu Ihrer aktuellen persönlichen Situation.
Sie gehören im Übrigen zum Kreis unfallversicherungspflichtiger Personen bei der Berufsgenossenschaft:
www.bgw-online.de (www)
Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Oktober 2014
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