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Einzelhandelsflächen: Nutzungsänderung für Praxisräume beantragen?

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Frage

Ich miete aktuell eine Gewerbefläche, die als Einzelhandel genutzt wurde. Ich biete hingegen Einzeltraining (EMS, Pilates, TRX), Massagen und persönliche Beratungen an. Nun wurde ich aufgefordert, eine Nutzungsänderung durchzuführen. Nach der Berechnung des Bauamts soll ich einen weiteren Stellplatz ablösen. Ich habe als Nutzung "Praxis" angegeben, doch in der Beschreibung der Satzung steht "Räume mit erheblichem Besucherverkehr". Dies trifft bei mir aber nicht zu, da ich nur nach Terminabsprache Kunden habe. Muss die Fläche der Küche mit angerechnet werden? Wo kann ich dies nachlesen?

Antwort

Das Bauamt muss in seiner Begründung zur Parkplatzablösung auf die entsprechenden behördlichen Bestimmungen verweisen. In der Begründung können Sie sodann die Vorgaben nachlesen.

Bezogen auf die schriftliche Begründung des Bauamtes gehen Sie in Widerspruch und erläutern, dass Ihre Praxisbelegung durch feste Terminierung erfolgt und damit immer stets nur maximal ein bzw. ggf. bei Überschneidung zum nächsten Termin zwei Parkplätze belegt sind. Erläutern Sie ferner, dass Gruppentrainings hingegen nicht erfolgen und damit kein erheblicher, sondern ein überschaubarer Besucherverkehr vorliegen wird.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
September 2015

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