Frage
Ich möchte ein Gewerbe eröffnen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt der Einzelberatung zur Persönlichkeitsentwicklung. Mir wurde jedoch abgeraten dies ohne Vorqualifikation durchzuführen. Wie kann ich eine klare Trennung zu genehmigungspflichtigen Heilberufen einhalten? Welche Heilberufe wären denn genehmigungspflichtig? Und wie schaffe ich es, mein Gewerbe davon zu trennen?