Antwort
Um Ihren Freiberuflerstatus als Heilpraktikerin nicht zu gefährden, sollte vorerst geprüft werden, inwieweit Ihre geplanten Dienstleistungen die Voraussetzungen für eine freiberufliche Einstufung erfüllen.
Die beratenden Tätigkeiten im Bereich von eignungsdiagnostischen Untersuchungen, sowie in Form eines Coachings wären dann als freiberuflich einzustufen, wenn diese auch zu therapeutischen Zwecken im Sinne des Heilpraktikergesetzes eingesetzt werden (§ 1 Abs. 2 HeilprG). Dazu gehören Tätigkeiten, die zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen ausgeübt werden.
Falls Sie als Coach hingegen nicht beratend, sondern eher unterrichtend tätig sind, so könnte der Zugang zur Freiberuflichkeit über die sog. „unterrichtende Tätigkeit“ im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfolgen. Dabei geht es um die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten sowie Fertigkeiten in einer organisierten und institutionalisierten Form. Gewerbeämter tendieren zunehmend dazu Unterricht als gewerblich einzuordnen. Dies gilt v.a. für Unterrichtsformen, die keine besondere Qualifikation erfordern, wodurch die Erbringung einer höherwertigen Dienstleistung, welche für die Freiberuflichkeit charakteristisch ist, nicht besteht. In diesem Fall ist es erforderlich anhand der eigenen Qualifikation und Dienstleistung zu argumentieren.
Kommen wir zu Ihrer Tätigkeit im Bereich Rekrutierung von Mitarbeitern für Unternehmen. Diese Tätigkeit ist dem Gewerbe zuzuordnen, da Mitarbeiter-Rekrutierung nicht der typischen Tätigkeit einer Heilpraktikerin entspricht.
Um eine „Infizierung" der gewerblichen Dienstleistung auf die freiberufliche Tätigkeit zu vermeiden, sollte eine klare Trennung (z.B. in der Rechnungslegung und Buchhaltung) erfolgen. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die abschließende Entscheidung (Freier Beruf oder Gewerbe) allein dem Finanz- bzw. Gewerbeamt obliegt.
Quelle: Hamid Rezai
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Gründungsberatung
Juli 2019