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Biofeedback- und Neurofeedbacktrainer: Voraussetzungen für Selbständigkeit?

Frage

Ich habe ein Studium der Medizintechnik absolviert und würde gerne die Dienstleistung Biofeedback- und Neurofeedbacktrainer oder Biofeedback- und Neurofeedbacktherapeut anbieten. Die Grundlagen dazu wurden uns im Studium vermittelt. Im Forschungsbereich habe ich bisher fünf Jahre mit Biofeedback und Neurofeedback gearbeitet. Bisher konnte mir niemand Auskunft darüber geben, ob ich weitere Fähigkeitsnachweise erbringen muss, um diesen Beruf auszuüben. Es scheint noch nicht mal gesichert zu sein, unter welche Branche der Beruf fällt. Sie haben in Ihrem Forum das Biofeedback den Psychologen zugeordnet; ich habe bei meinen Nachfragen aber auch schon Physiotherapeuten- oder Heilpraktikerausbildung vorgeschlagen bekommen. Haben Sie eine gesetzliche Vorschrift dazu?

Antwort

Entscheidend für die notwendige Qualifikation ist die konkrete Anwendung.

Sofern Sie Biofeedback und Neurofeedback als therapeutische Leistung aufgrund einer Erkrankung durchführen, benötigen Sie eine Heilpraktikererlaubnis, da das Heilpraktikergesetz „... jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen ...“ als Heilkunde definiert.

Liegt also ein Krankheitsbezug vor, dürfen Sie die Leistung nur mit Heilpraktikererlaubnis erbringen.

Leistungen im Bereich allgemeiner Wellness und Prävention können auch ohne Heilpraktikererlaubnis durchgeführt werden. Wenn das Angebot also lediglich der Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens für „Jedermann“ dient, darf dies ohne bestimmte zusätzliche Qualifikation als Privatleistung angeboten werden. Wichtig ist hierbei, dass es sich NICHT um eine therapeutische Intervention handelt und dies auch klar so kommuniziert wird.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
März 2019

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