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Bezeichnung „Praxis“: mit gesetzlichen Auflagen verbunden?

Frage

Meine Kollegin und ich möchten demnächst eine Hebammenpraxis eröffnen. Nun fragen wir uns, ob das Wort "Praxis" im Namen gesetzlich irgendwelche Auflagen hat? Wie zum Beispiel vom Bauamt oder Richtlinien wie in einer Arztpraxis (die strenger sind als für eine Hebammenpraxis).

Antwort

Sofern Sie Hebamme sind, spricht nichts dagegen Ihre Einrichtung als Hebammenpraxis zu bezeichnen.

Eine Anmeldung beim Gesundheitsamt ist in den meisten Regionen erforderlich und bei einer Nutzungsänderung oder Umbaumaßnahmen mit Bauantrag sind die Bauordnungsbehörden einzuschalten. Hieraus können sich weitere Auflagen ergeben, welche einerseits behindertengerechte Zugänglichkeit und andererseits z.B. auch Parkmöglichkeiten betreffen könnten. Konkrete Auskünfte erhalten Sie bei Ihren örtlichen Behörden.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juni 2019

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