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Ambulante Tagesklinik eröffnen: Arzt und Therapeuten einstellen?

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Frage

Ich bin Dipl.-Volkswirt und möchte eine ambulante Tagesklinik gründen, in der chronische Erkrankungen der Gelenke behandelt werden sollen. Parallel dazu werden psychotherapeutische Beratungen zwecks Gefühlsregulation angeboten. Ich möchte dazu einen Arzt und eine Psychotherapeutin einstellen. Welche Rechtsvorschriften habe ich bei der Gründung zu beachten?

Antwort

Das kommt darauf an, welche Art der Tagesklinik Sie anstreben. In der Regel handelt es sich bei Tageskliniken um Praxen niedergelassener Ärzte, damit wären in Ihrem Fall die Ärztekammer (www.aekn.de) sowie die Kassenärztliche Landesvereinigung Niedersachsen (www.kvn.de) zuständig.

Es gibt aber auch die Möglichkeit die Klinik nach § 30 Gewerbeordnung zu zulassen. Diese unterstehen indes der regionalen Krankenhausaufsicht - siehe Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (m.bus.niedersachsen.de) und gelten somit als Privatklinik. Damit Gesetzliche Krankenversicherungen die Behandlungskosten übernehmen können, müssen diese in dem Fall in den Landeskrankenhausplan aufgenommen sein (www.ms.niedersachsen.de).

Folgend ein Gerichtsurteil, welches Sie thematisch in dem Zusammenhang sicherlich interessieren wird: http://lexetius.com/2009,1457

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Februar 2017

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