Antwort
Ausgehend von Ihrem beruflichen Hintergrund (Handwerk) sehe ich in den angestrebten Tätigkeiten unter anderem die rechtliche Grundlage einer „Kinderbetreuung“. Bei der Kinderbetreuung unterscheidet man in erlaubnisfrei bzw. mit Erlaubnis. Erlaubnisfrei kommt in Ihrem konkreten Fall nicht zu Tragen, bedingt durch unterschiedliche Faktoren, primär, da Sie die Tätigkeit nicht entgeltlos anbieten.
Daher sollten Sie davon ausgehen, eine Erlaubnis zur Durchführung zu beantragen und die Stadt, in der Sie wohnen, zu kontaktieren. Hierzu bedarf es Ihrer persönlichen Eignung, eines angemessenen pädagogischen Konzepts, genügend fachlich qualifizierten pädagogischen Personals sowie einer finanziellen Planung und Liquidität.
Die Tätigkeit als solche kann als freiberufliche Tätigkeit ausgeübt werden und haupt- bzw. nebenberuflich Ihren Tag ausfüllen. Aus der Gewerbeanmeldung folgt dann die Information an das zuständige Finanzamt, das Gewerbeaufsichtsamt, die Ordnungsbehörden und ggf. die Berufsgenossenschaft.
Als Versicherungen sollten Sie neben der Berufshaftpflichtversicherung unbedingt eine Unfallversicherung abschließen. Ihre persönliche Sozialversicherung haben Sie hierbei ebenfalls im Blick (Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung).
Abschließend gilt es zu bedenken, dass Ihr Nutzenangebot sicherlich einige Eltern unterschiedlichen Alters anspricht, doch inwieweit eine ausreichende Inanspruchnahme bzw. Monetarisierung sich hierdurch erzielen lässt, ist fraglich.
Quelle:
Sven Neumann
Diplom-Kaufmann
Stand:
März 2022