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Übersetzerin: Auftragslage auf Freelancer Plattform testen?

Frage

Ich möchte als Übersetzerin auf freiberuflicher Basis tätig sein. Bevor ich aber den Schritt wage, würde ich mich gerne auf einer Plattform für Freelancer anmelden und ausprobieren, ob ich mir dadurch Einnahmen sichern kann. Erst anschließend würde ich die Freiberuflichkeit beim Finanzamt (sowie die bisherigen Einnahmen) (an-) melden. Können Sie mir bitte mitteilen, ob die Vorgehensweise möglich ist?

Antwort

Zunächst empfehle ich Ihnen, sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dieser Plattform eingehend durchzulesen. Nicht selten setzen Plattformen für deren Nutzung eine tatsächliche Anmeldung der Tätigkeit als Gewerbe/Freier Beruf voraus. Dies ist u.a. dem Umstand geschuldet, dass zwischen Unternehmern („schärfere“) vertragliche Regelungen möglich sind, die demgegenüber im Verhältnis zwischen Unternehmer und Verbraucher unwirksam sind (sog. Verbraucherschutzvorschriften).

Unabhängig davon, soll eine freiberufliche Tätigkeit innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt mittels Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie sich kostenlos aus dem Internet herunterladen können.

Eine Geschäftstätigkeit ist dadurch charakterisiert, dass Leistungen im wirtschaftlichen Sinne ausgeführt werden, die Tätigkeit nachhaltig ausgeführt wird und die Tätigkeit auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet ist. Im Ergebnis geht es Ihnen darum, über die Plattform langfristig Kunden zu akquirieren und hierdurch Einnahmen zu erzielen, die ggfs. auch erzielt werden. Bei strenger Betrachtung wäre daher eine Anmeldung grundsätzlich erforderlich.

Dennoch empfehle ich Ihnen zunächst Kontakt mit dem örtlich zuständigen Finanzamt aufzunehmen und sich zu erkundigen, ob Ihr Finanzamt eine Anmeldung wünscht. Handelt es sich nämlich um eine Nebenerwerbsgründung und/oder ist noch völlig offen, ob am Ende tatsächlich Einnahmen erzielt werden, so reicht es nicht selten dem Finanzamt, wenn die Anmeldung nachgeholt wird bzw. die Einnahmen im Rahmen der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Quelle: Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Juni 2017

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