Antwort
Nach unserem Kenntnisstand ist es richtig, dass keine Zeugnisse/Nachweise benötigt werden, um als Übersetzer(in) tätig zu sein. Lediglich bei beglaubigten Übersetzungen ist eine Zulassung als beeidigte(r) oder öffentlich bestellte(r)/ermächtigte(r) Übersetzer(in) mit Nachweis der fachlichen Eignung in Form einer Prüfung zum „staatlich Geprüfte(n)/anerkannte(n) Übersetzer(in)“ notwendig.
Auch die Wahl der Rechtsform und inwieweit es sich bei Ihrem Geschäftsvorhaben tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, sollten Sie nochmal mit Ihrem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt besprechen (im Falle von zusätzlichen Umsätzen z.B. aus Beauftragung von Fremdübersetzern/innen, dem Verkauf von Übersetzungs-Apps, Büchern, etc. kann es sein, dass hier ggf. eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt).
Zudem empfehle ich Ihnen, einen Steuerberater hinzuzuziehen, der Sie bei Ihrem Vorhaben in allen Details beraten und unterstützen kann.
Weitere Informationen finden Sie u.a. auch beim Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer unter http://bdue.de/der-beruf/wege-zum-beruf/staatliche-pruefung/
Hier finden Sie auch viele weitere interessante Punkte für Sie.
Quelle: Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
März 2018
Tipps der Redaktion: