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Möbel designen: freiberufliche Tätigkeit oder Gewerbe?

Frage

Ich möchte Möbeldesign entwerfen, herstellen lassen und an Händler und Endverbraucher verkaufen. Handelt es sich bei dieser Tätigkeit um eine freiberufliche Tätigkeit oder um ein Gewerbe?

Antwort

Möbeldesign, die Herstellung und der Vertrieb dieser Möbel sind nach dem Einkommensteuerrecht in folgenden Formen denkbar:

  • Design von Möbeln kann freiberuflich sein im Sinne des Einkommensteuerrechts.
  • Die gewerbliche Produktion durch Dritte stellt die Freiberuflichkeit nicht in Frage.
  • Der Vertrieb - durch wen auch immer - ist in jedem Fall gewerblich.
  • Wenn Sie auf der Grundlage Ihres Designs hergestellte Möbel verkaufen oder verkaufen lassen, können Sie zwar als Designer freiberuflich tätig sein, aber Sie haben zunächst schlichtweg niemanden, dem Sie diese Leistungen in Rechnung stellen können. Es würden also schlichtweg die freiberuflichen Einkünfte fehlen. Anders formuliert: Der Wert der freiberuflichen Leistungen wäre im Verkaufspreis der Möbel enthalten.
  • Es gäbe noch die Möglichkeit, den freien Beruf und den Vertrieb Ihrer Designermöbel in getrennten Unternehmen zu realisieren. In dieser Variante wäre es auch möglich, dass der Designer dem produzierenden Unternehmen seine Leistungen in Rechnung stellt. (Nicht nur) für diese Konstruktion ist aber unbedingt die Unterstützung durch einen Steuerberater zu empfehlen! Im Steuerdeutsch: Sie würden eine „trennbar gemischte Tätigkeit“ ausüben, also freiberuflich und gewerblich.
  • Erbringen Sie Design und Verkauf in einem Unternehmen, so müssen Sie von einem Gewerbebetrieb ausgehen.

Unter welchen Voraussetzungen Ihrer Tätigkeit als Möbeldesigner freiberuflich wäre, können Sie ebenso ausführlich wie aktuell der PRAXISHILFE: Freiberufliche Künstlerinnen und Künstler (PDF, 111  KB) des BMWi entnehmen. Beachten Sie hier besonders die Angaben zum Design (ab Seite 2).

Nähere Informationen zu gemischten Tätigkeiten in freien Berufen bietet das BMWi auf der Infoseite „Gemischte Tätigkeiten - gewerblich und freiberuflich“.

Quelle: Dr. Willi Oberlander
Unternehmensberatung
September 2018

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