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Logo aus Design-Vorlage: Urheberrecht?

Frage

Wir haben für einen Kunden ein Logo gestaltet, nach deren Vorgaben. Die Vorgaben stammen von einem Logo einer Blog-Seite aus Afrika (Capetown), welche über Luxusartikel etc. schreibt. Unser Kunde ist ein Kleidungsgeschäft in Deutschland.

Die Bildmarke haben wir von der Idee her gleich aufgebaut, aber andere Schriften verwendet und Kleinigkeiten verändert. Man erkennt dennoch eine starke Ähnlichkeit (die Idee ist halt dieselbe).

Der Name von dem Blog ist „Luxury Brands Directory“. Das Kleidungsgeschäft wird „Luxury Brands for women“ heißen. Das Logo-Design wurde unserem Kunden auf Pinterest angezeigt.

Könnte das zu Problemen führen oder ist das in Ordnung, da es sich um ein anderes Land und eine andere Branche handelt?

Antwort

Bei der Gestaltung eines Logos müssen Sie unterschiedliche Rechte berücksichtigen.

Zum einen besteht an dem ursprünglichen Logo aus Südafrika ein Urheberrecht, zum anderen kann das Logo markenrechtlichen Schutz genießen. Auch das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) kann hier unter Umständen greifen.

Angesichts des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes, kann ich nur zum urheberrechtlichen Schutz Stellung nehmen. Für die Frage der markenrechtlichen Beurteilung und einer etwaigen Einschätzung nach dem UWG ist eine eingehendere Prüfung notwendig.

Ohne das ursprüngliche Logo und Ihren Entwurf gesehen zu haben, kann hier – nachdem Sie selbst sagen, dass starke Ähnlichkeiten bestehen – ein Eingriff in das Urheberrecht an dem ursprünglichen Logo vorliegen. Auch wenn der Urheber nicht in Deutschland sitzt, genießt er bei uns urheberrechtlichen Schutz. Es kommt in diesem Zusammenhang auch nicht darauf an, dass es sich vorliegend um unterschiedliche Branchen handelt, denn urheberrechtlicher Schutz ist unabhängig von den Branchen, für das das ursprüngliche und das von Ihnen entworfene Logo genutzt wird.

Insofern kann ich Ihre Anfrage dahingehend beantworten, dass es hier Probleme geben kann. Nachdem aufgrund der Digitalisierung und des weltweiten Zugriffs auf das Internet auch grenzüberschreitende Rechtsverfolgungen immer häufiger werden, sollten Sie anhand eines Vergleichs der beiden Logos prüfen lassen, ob hier tatsächlich ein Eingriff in den Schutzbereich des älteren Logos vorliegt.

Auch allgemein kann ich Ihnen den Tipp geben, sich möglichst weit von Vorlagen zu entfernen, um keine Urheberrechtsverletzung zu begehen, da jede Übernahme von Gestaltungselementen ohne hinreichenden Abstand zum Original eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann.

Quelle:
Dr. Susanne Grimm
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

Stand:
Juni 2023

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