Antwort
Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig, jedes Gewerbe anzuzeigen. Als Gewerbe wird grundsätzlich jede erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Bezeichnung „auf Dauer angelegt“ beschreibt Tätigkeiten, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt werden. Das heißt, es ist eine gewisse Wiederholungs-/Fortsetzungsabsicht gefordert. Wenden Sie sich zur Anmeldung Ihres Gewerbes bitte an Ihr örtliches Gewerbeamt. Die jeweiligen Kontaktinformationen können Sie gern unter Verwendung unseres Behördenwegweisers ermitteln: http://www.bmwi-wegweiser.de/start/
Eine abschließende Einschätzung, ob Sie für Ihr Vorhaben einen Verein gründen können oder eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, können wir vom Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung nicht vornehmen. Information und Beratung erhalten Sie u.a. über die „Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft“.
Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
November 2018
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