Frage
Unter „Möbeldesigner inkl. Tischlerarbeiten: freiberufliche Tätigkeit?“ beschreiben Sie Voraussetzungen für eine freiberufliche Tätigkeit. Mein Partner ist Schreiner (ohne Meister) und möchte freiberuflich künstlerisch mit Holz arbeiten. Das zuständige Finanzamt schließt Schreiner grundsätzlich vom Freiberuf ausgeschlossen. Nach unserem Verständnis kommt es aber auf den Schwerpunkt künstlerisch und kreativ an, der in unserem Fall erfüllt ist. Können Sie uns hierzu eine Information geben oder einen Ansprechpartner nennen?