Frage
Ich möchte als freischaffende Künstlerin (mit KSK-Mitgliedschaft) gerne Gesellschafterin in einer GbR werden. Die GbR arbeitet als Designstudio im gestalterischen Feld (Webdesign, Grafikdesign, Kommunikationsdesign, Szenografie). Die GbR ist (vielleicht fälschlich?) als Gewerbe gemeldet, alle Gesellschafter müssen laut Steuerberater eine Gewerbeanmeldung vorweisen. Kann ich als freiberufliche Künstlerin ein solches Gewerbe anmelden und trotzdem KSK-pflichtig bleiben? Ich möchte als Hochschulabsolventin versuchen, mit der Kunst meinen Lebensunterhalt zu verdienen, da das aber ein langer Weg sein kann, möchte ich zu 50% die o.g. Tätigkeit ausführen. Ich werde mit dem Gewerbe sehr wahrscheinlich mehr verdienen als mit der Kunst; beide Tätigkeiten werden aber zu jeweils 50% meine Arbeitszeit ausfüllen. Meine Tätigkeiten in der GbR sind rein gestalterisch, künstlerisch, architektonisch.