Körperarbeit und Kunst: freiberufliche Tätigkeiten?
Frage
Ich bin Praktikerin der Grinberg Methode (einer lehrenden Körperarbeit) und Künstlerin (mit Diplom). Ich habe eine Praxis in der ich mit Klienten arbeite, allerdings zurzeit in geringem Maße. Bis jetzt hatte ich mich steuerrechtlich als Kleinunternehmer gemeldet. Meine Frage ist, ob ich mein Gewerbe (die Praxis) beim Gewerbeamt anmelden muss oder nicht, da ich freiberuflich tätig bin? Welche Unterschiede ergeben sich daraus? Bin ich rentenversicherungspflichtig oder nicht?
Antwort
Ihre Tätigkeit lässt sich nicht eindeutig zuordnen, denn Trainer, Künstler und Lehrer gehören zu den Freien Berufen, ein Masseur jedoch - der vorbeugend Gesunde behandelt - fällt unter die Gewerbetreibenden. Erfragen Sie Ihre Einordnung direkt beim Finanzamt.
Als Gewerbetreibende zahlen Sie Gewerbesteuer. Die Höhe ist abhängig vom Hebesatz Ihrer jeweiligen Gemeinde.
Zur Rentenversicherung für Selbständige erhalten Sie hier die passenden Informationen:
www.deutsche-rentenversicherung.de (www)
Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juni 2013
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
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