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Keramikerin: Objekte von zu Hause aus verkaufen?

Frage

Als Hobbykeramikerin überlege ich seit längerer Zeit, ob ich mich im Nebenerwerb selbständig machen soll. Ich bewohne mit meiner Familie ein freistehendes Einfamilienhaus und arbeite in einem Raum im Keller und in einem Abstellraum. Nun meine Frage: Darf ich meine Objekte von zuhause aus verkaufen - d.h. dürfen Kunden nach vorheriger telefonischer Absprache zu mir ins Haus kommen und ggf. etwas kaufen?

Antwort

Zunächst sollte geklärt werden, ob es sich hier um eine künstlerische Tätigkeit handelt oder um ein Gewerbe. Das hängt unter anderem davon ab, was Sie herstellen (ob es frei künstlerisch gestaltet ist etc.). Eine Künstlerin hat ein Atelier, in dem sie natürlich auch interessierte Käufer empfangen kann. Eine handwerkliche Tätigkeit erfordert eine Gewerbeanmeldung; auch dann ist es möglich, Räume im privaten Bereich als Geschäftsräume (Verkaufsräume) umzunutzen. Dazu bedarf es einer Anfrage beim Bürgermeister-Ordnungsamt / ggf. Bauamt der zuständigen Gemeindeverwaltung. Von dort werden unter Umständen Auflagen gemacht. Eine künstlerische Tätigkeit und eine gewerbliche Tätigkeit haben unterschiedliche Auswirkungen auf bspw. steuerliche Aspekte und auch Aspekte der Sozialversicherung. Deshalb ist eine persönliche Beratung sehr zu empfehlen, weil der spezielle Fall und die Situation hier ausschlaggebend sind.

Quelle:
Heidrun Fetzer-Koch
fetzer beratung coaching training
Urbach
für bga bundesweite gründerinnenagentur (bga)
Januar 2014

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