Antwort
Wenn Sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie Folgendes beachten:
Generell ist es notwendig jede Tätigkeit anzuzeigen die auf eigene Rechnung, auf Dauer (nicht nur einmalig, sondern mit Wiederholungs-/ Fortsetzungsabsicht) und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Eine freiberufliche Tätigkeit ist dabei beim Finanzamt anzuzeigen.
Nehmen Sie die Anmeldung Ihrer Tätigkeit vor, so sind Sie Einzelunternehmerin. Diese Unternehmensform ist sicherlich für Freiberufler eine gebräuchliche Form. Ausführliche Informationen zu den Rechtsformen finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite: www.existenzgruender.de
Auf Grund der allgemeinen Versicherungspflicht, muss auch ein Selbständiger eine Kranken- und Pflegeversicherung inne haben. Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist daher der gesetzlichen Krankenversicherung zu melden. Sie können eine bestehende gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft fortführen oder sich bei einem privaten Versicherungsunternehmen absichern. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die freiwillige Mitgliedschaft innerhalb von drei Monaten bei Ihrer zuständigen Krankenkasse anzuzeigen. Über die Höhe der Beiträge sollten Sie sich mit Ihrer zuständigen Krankenkasse verständigen. Sie können sich zu Fragen der Krankenversicherung auch gern an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Telefonnummer 030/ 340 60 66 - 01 wenden.
Möchten Sie sich über ein privates Versicherungsunternehmen absichern, können Sie vorab zu Leistungen und Beiträgen eine Verbraucherzentrale befragen.
Für Fragen zur Rentenversicherung können Sie sich an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung (0800 1000 4800) wenden.
Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Sie können sich bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4 erkundigen, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.
Ausführliche Informationen zum Thema Versicherungen finden Sie in der GründerZeiten Nr. 5.
Als ein Ansprechpartner für eine Existenzgründung in den Freien Berufen kann ich Ihnen das Institut für Freie Berufe benennen.
Quelle: Stefan Langer
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
November 2016
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