Illustrationen über Print-On-Demand-Shops anbieten: freiberufliche Tätigkeit?
Frage
Ich bin selbständige Illustratorin und möchte meine Illustrationen nun auch bei Print-On-Demand-Shops anbieten. Ist es nötig hierfür ein Gewerbe anzumelden? Diese Shops funktionieren folgendermaßen: Ich lade auf deren Webseite meine Illustrationen und Sprüche hoch. Wenn ein Kunde ein Motiv von mir haben möchte, wird dies auf eines der im Shop angebotenen Produkt (Tassen, Schürzen, T-Shirts etc.) gedruckt. Warenlager, Kundenbestellung, Druck, Versand und Rechnung an den Kunden erledigt alles der Shop. Zum Schluss bekomme ich einen Anteil des Gewinns für meine Leistung, den der Shop an mich überweist.
Antwort
Wenn Sie Ihre Illustrationen im Internet über Dritte anbieten, so bleibt Ihre Tätigkeit freiberuflich. Die Vermarktung Ihrer Werke durch ein eigenes Angebot im Netz würde grundsätzlich einen gewerblichen Online-Verlag darstellen. Die über Print-On-Demand-Shops erzielten Einnahmen müssen Sie als Einkünfte aus selbstständiger (= freiberuflich im Steuerdeutsch) Tätigkeit beim Finanzamt melden und versteuern. Bei dieser Antwort gehe ich davon aus, dass Ihr Status als freiberufliche Illustratorin nach dem Einkommensteuerrecht geklärt ist.
Quelle: Dr. Willi Oberlander
Unternehmensberatung
Februar 2018
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