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Fremdsprachenkorrespondent: freiberufliche Tätigkeit?

Frage

Ist es möglich, als staatlich geprüfter Fremdsprachenkorrespondent, der als Übersetzer tätig ist, den Status eines Freiberuflers zu bekommen?

Antwort

Staatlich geprüfter Fremdsprachenkorrespondent ist ein Zugangsberuf zum freiberuflichen Berufsfeld „Dolmetscher/Übersetzer“. Da eine geschützte Berufsbezeichnung nicht vorliegt, sind staatliche Abschlüsse bzw. Hochschulabschlüsse unabdingbar. Dolmetscher und Übersetzer gehören zu den so genannten Katalogberufen (§18 Abs.1 Nr.1 Satz2 EStG).

Entscheidend ist auch die Leistungserbringung in eigener Person (Vergabe von Aufträgen an Dritte nur in begründeten Ausnahmefällen, insbesondere wenn die hierbei übersetzten Sprachen nicht selbst beherrscht werden). Wenn Sie wissenschaftliche Übersetzungen anbieten, müssen Sie nachweislich auch über ausreichende Kenntnisse in der jeweiligen Wissenschaft verfügen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, können Sie Ihre Übersetzertätigkeit beim zuständigen Finanzamt anzeigen als "selbstständige Tätigkeit" im Gegensatz zur gewerblichen Selbstständigkeit.

Nähere Informationen zur Abgrenzung von freiem Beruf zum Gewerbe bei Übersetzern gibt Ihnen die Publikation des BDÜ.

Quelle: Dr. Willi Oberlander
Unternehmensberatung

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