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Freier Künstler/Maler: Anmeldung?

Frage

Ich möchte neben meinem Hauptjob nun als freier Künstler/Maler tätig werden. Ich habe seit Instagram drei Angebote von Galerien und Online-Shops. Soll ich nun vorher ein Gewerbe anmelden oder mich als freischaffender Künstler nebenbei anmelden? Welche Form ist besser und für welche kann ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen?

Antwort

Als Kunstmaler werden Sie grundsätzlich den freien Berufen zugeordnet. Dies gilt dann, wenn Sie zweckfreie Kunst anbieten, also etwa nicht für die Werbung tätig sind (Gebrauchskunst). Wenn Sie ausschließlich auf eine ästhetische Wirkung hinarbeiten, ist eine künstlerische Tätigkeit anzunehmen. Während gerade bei Gebrauchskunst nicht selten Gutachter zur Beurteilung der Tätigkeit herangezogen werden, wird bei Kunstmalern in der Regel darauf verzichtet. Hilfreich für den freien Beruf ist es, wenn der Kunstmaler eine einschlägige Ausbildung vorweisen kann, insbesondere ein Hochschulstudium.

Ein Beispiel aus der Rechtsprechung: In der Sache einer Kunstmalerin, die ihre selbst geschaffenen Bilder verkaufte, urteilte der Bundesfinanzhof entgegen der Stellungnahme eines Gutachters. Die Gutachterkommission einer staatlichen Kunstakademie hatte die künstlerische Tätigkeit der Malerin mit der Begründung abgelehnt, die Bilder seien „künstlerisch ohne Belang“. Das Gericht folgte dem nicht. Vielmehr entschied es, dass die Einkünfte der Malerin aus dem Verkauf ihrer Bilder Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG seien, weil die Bilder mit unterschiedlichen Motiven, ohne Schablonen und ohne Mithilfe fremder Arbeitskräfte gemalt worden waren und somit den in Kunsthandlungen angebotenen Bildern vergleichbar seien (BFH 14.8.80, IV R 9/77, BStBl II 81, 21).

Ihrer Anfrage entnehme ich, dass Sie Ihre Werke über Dritte vermarkten wollen. Der Verzicht auf eigenen Verkauf spricht für einen freien Beruf. Sie können also Ihrem Finanzamt einen freien Beruf (hier: selbstständige Tätigkeit) anzeigen.

Zum Thema Rechtsschutz verweise ich auf diesbezügliche Antwort aus dem Expertenforum des BMWi unter: http://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Versicherungen/Rechtsschutzversicherung-fuer-Selbstaendige.html

Zu Teilzeit- und Kleinstgründungen informiert das BMWi unter: http://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Entscheidung/Gruendungsarten/Teilzeit-Kleinstgruendungen/inhalt.html

Quelle: Dr. Willi Oberlander
Unternehmensberatung
Mai 2018

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