Antwort
Sie müssen die Aufnahme einer (freiberuflichen oder gewerblichen) Tätigkeit dem zuständigen Finanzamt melden. Dies kann entweder durch ein formloses Schreiben erfolgen oder online, indem Sie ein sich auf der Homepage des Finanzamtes befindliches Anmeldeformular ausfertigen und versenden.
Sinnvollerweise sollten Sie hierfür die Hilfe einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters in Anspruch nehmen.
Ich würde beide Tätigkeiten in EINER Einnahmen-Überschussrechnung zusammenfassen. Das bedeutet für Sie geringere Kosten ohne steuerliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen, solange der Gewerbeertrag nicht 24.500 Euro übersteigt. Bei übersteigenden Beträgen fällt nämlich eine Gewerbesteuer an. Lediglich in dem Fall, dass erwartet wird, diesen Betrag zu überschreiten, kann es steuerliche Vorteile bringen, die beiden Tätigkeiten zu trennen, um den Freibetrag doppelt in Anspruch nehmen zu können.
Letztlich ist dies aber keine Frage, die in Ihrer Entscheidung steht, sondern es ist dem Finanzamt eine sachliche Trennung der beiden Tätigkeiten glaubhaft zu machen.
Quelle:
Dr. J.R. Lüders
Dipl. Oec.
Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Rechtsbeistand
Dr. Lüders & Partner mbB
Partnerschaftsregister: Registergericht Hamburg, Registernummer PR988
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Hamburg, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
Stand:
April 2020
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