Antwort
Die sog. „Kleinunternehmerregelung“ gilt für Gewerbetreibende und Freiberufler gleichermaßen und betrifft allein den Aspekt der Umsatzsteuerpflicht. Nach § 19 UStG ist Kleinunternehmerin, wer im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Umsatzgrenze von 17.500 Euro und im aktuellen Wirtschaftsjahr die Grenze von 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten wird. Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, führt dies dazu, dass Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen. Zugleich sind Sie auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Nähere Informationen zur Kleinunternehmerregelung finden Sie unter:
www.existenzgruender.de
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Zu klären ist, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt. Bei der Tätigkeit als Fotografin handelt es sich nur dann um einen Freien Beruf, wenn Sie künstlerisch tätig sind. Hierfür muss eine eigenschöpferische Leistung erbracht werden, in der eine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt, und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine künstlerische Gestaltungshöhe erreicht (vgl. BFH VIII R 32/75 v. 2.12.80, BStBl II 81, 170). Im Bereich der Fotografie fordern die Gewerbeämter nicht selten eine Gewerbeanmeldung, da ihres Erachtens das Handwerk und nicht die Kunst den Schwerpunkt der Dienstleistung bildet. Dies wird etwa regelmäßig in den Bereichen Portrait- und Hochzeitsfotografie angenommen.
Maßgeblich sind somit stets die Umstände im Einzelfall. Prüfen Sie, ob Ihre Tätigkeit die Anforderungen an den Kunstbegriff erfüllen. Wenn Sie nicht künstlerisch tätig sind, dann müssen Sie ein Gewerbe anmelden.
Die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit erfolgt beim örtlich zuständigen Finanzamt mittels sog. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser Fragebogen kann direkt beim Finanzamt abgeholt oder kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden. Die Anmeldung ist kostenlos.
Die Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt (ortsabhängig auch Ordnungsamt genannt). Die Anmeldung kostet ca. 30 €. Nach der Gewerbeanmeldung wird Ihnen der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugesandt, der sodann ebenfalls abzugeben ist.
Im Rahmen des Fragebogens werden Sie sodann zur Kleinunternehmerregelung befragt (S. 6 des Fragebogens).
Betriebsmittel können im Rahmen der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Zu den steuerlichen Aspekten empfehle ich Ihnen die Lektüre der GründerZeiten Nr. 09: Steuern (PDF, 513 KB) sowie zum Thema Freiberuflichkeit die GründerZeiten Nr. 17: Existenzgründungen durch freie Berufe (PDF, 932 KB).
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute.
Quelle: Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Januar 2017
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