Frage
Ich bin hauptberuflich Beamter und möchte nebenberuflich ein freiberufliche Tätigkeit als Musiker ausüben. Anzeige beim Arbeitgeber liegt bereits vor. Ich komponiere, arrangiere, spiele die Instrumente selbst ein und mische diese in einem eigenen Studio zu fertigen Musikstücken (die dann digital vorliegen). Ich will keine Auftragsarbeiten für andere annehmen. Da ich zudem studierter Ingenieur mit u.a. Hauptfach Akustik bin, ist das m.E. ggf. auch als freiberuflicher Tonmeister einstufbar, also einem Soundengineer in einem Studio (was ich ja habe). Einkünfte kann und will ich erzielen durch Verkauf der Musikstücke. Dazu gibt es inzwischen s.g. Digitalvertriebe. Dort liefere ich genau eine Datei einmalig ein. Der Vertrieb bietet die Musik dann den Onlinehändlern (wie Amazon oder iTunes) an, dort erfolgt der Vertrieb an den Endkunden. Ich selbst hätte nur einen Vertrag mit dem Digitalvertrieb, der mir s.g. Lizenzeinnahmen (ohne USt) auszahlt. Darüber erhalte ich eine Abrechnung, ich selbst schreibe keine Rechnung. Ist dies dann immer noch eine freiberufliche oder schon eine gemischte Tätigkeit?