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Eigene Musikwerke über digitalen Musikvertrieb vermarkten?

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Frage

Ich bin hauptberuflich Beamter und möchte nebenberuflich ein freiberufliche Tätigkeit als Musiker ausüben. Anzeige beim Arbeitgeber liegt bereits vor. Ich komponiere, arrangiere, spiele die Instrumente selbst ein und mische diese in einem eigenen Studio zu fertigen Musikstücken (die dann digital vorliegen). Ich will keine Auftragsarbeiten für andere annehmen. Da ich zudem studierter Ingenieur mit u.a. Hauptfach Akustik bin, ist das m.E. ggf. auch als freiberuflicher Tonmeister einstufbar, also einem Soundengineer in einem Studio (was ich ja habe). Einkünfte kann und will ich erzielen durch Verkauf der Musikstücke. Dazu gibt es inzwischen s.g. Digitalvertriebe. Dort liefere ich genau eine Datei einmalig ein. Der Vertrieb bietet die Musik dann den Onlinehändlern (wie Amazon oder iTunes) an, dort erfolgt der Vertrieb an den Endkunden. Ich selbst hätte nur einen Vertrag mit dem Digitalvertrieb, der mir s.g. Lizenzeinnahmen (ohne USt) auszahlt. Darüber erhalte ich eine Abrechnung, ich selbst schreibe keine Rechnung. Ist dies dann immer noch eine freiberufliche oder schon eine gemischte Tätigkeit?

Antwort

Ein Vertrag mit einem digitalen Musikvertrieb beinhaltet im Normalfall die digitalen Vertriebsrechte an Ihren Titeln sowie die vollständige Abwicklung des Online-Vertriebs. Ihre anderen Rechte bleiben davon unberührt (z.B. Urheberrechte oder Verlagsrechte). Damit ist sowohl rechtlich als auch organisatorisch eine klare Trennung von künstlerischer Tätigkeit und gewerblichem Vertrieb gegeben. Eine gemischte Tätigkeit liegt also nicht vor. Ihre Tätigkeit als Tonmeister ist "Ausfluss" Ihrer schöpferischen Arbeit und damit eine Bestätigung Ihrer steuerlichen Freiberuflichkeit, muss aber alleine zu deren Begründung nicht herangezogen werden.

Quelle:
Dr. Willi Oberlander
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)

April 2019

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