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Eigene Kunstwerke über eigenen Online-Shop verkaufen: Gewerbe?

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Frage

Können Sie mir sagen, ob ich als freiberufliche Künstlerin ein Gewerbe anmelden muss, wenn ich meine Kunstwerke über einen eigenen Online-Shop auf meiner Website verkaufen möchte?

Antwort

Kunst ist grundsätzlich freiberuflich, ein Online-Shop gewerblich. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass bei einem Kunst-Online-Shop ein Gewerbe vorliegt, wenn eine „zu diesem Zweck geschaffene organisatorische Einrichtung“ zu einer „neuen Erwerbsgrundlage“ führt. Das streben Sie ja wohl an. Soll auf jeden Fall verhindert werden, dass der gewerbliche Vertrieb den Freien Beruf „infiziert“ (Steuerdeutsch), so sind diese Tätigkeiten steuerlich getrennt zu behandeln. Zu empfehlen wäre hierfür zunächst die Gründung eines zweiten Unternehmens, auf jeden Fall aber eine getrennte Buchführung sowie unterschiedliche Bankkonten.

Quelle: Dr. Willi Oberlander
Unternehmensberatung
März 2017

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