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Dozentin, Autorin, Malerin: freiberufliche Tätigkeiten?

Frage

Ab Ende September übernehme ich als Leiterin Kurse bei einer Volkshochschule. Die Kurse sind im kreativen Bereich: Perlenarmbänder gestalten und Bleistift-/Kohlezeichnungen. Da dies auf Honorarbasis ist, weiß ich, dass es zu den freien Berufen zählt. Nebenbei möchte ich zum einen Bücher selbst zu schreiben und zum anderen meine Zeichnungen zu verkaufen. Jetzt zu meinen Fragen: Zählen beide letztgenannten Berufe auch zu den freien Berufen? Muss ich für beide ein eigenes Gewerbe anmelden? Die freien Berufe muss ich auch alle einzeln beim Finanzamt anmelden? Ist das richtig?

Antwort

1. Als Dozentin an der Volkshochschule sind Sie wohl unterrichtend tätig. Die Anforderungen, die das Einkommensteuerrecht und die einschlägige Rechtsprechung an unterrichtende Tätigkeiten stellen, können Sie beim BMWi unter folgendem Link nachlesen.

Wenn von einem „schulmäßigen Programm“ die Rede ist, so kann dies auch individuell gestaltet sein, es muss sich nicht um einen öffentlichen Lehrplan handeln. Beispiel wäre ein Kurs an der Volkshochschule - in der Regel! Ergebnis: wahrscheinlich freier Beruf!

2. Autorin: Hier liegt eine schriftstellerische Tätigkeit vor. Schriftstellerisch ist tätig, wer eigene Gedanken mit den Mitteln der Sprache schriftlich für die Öffentlichkeit niederlegt. Hierzu zählen auch Inhalte, die lediglich Vorgänge beschreiben, also nicht besonderen künstlerischen Anspruch erheben. Ergebnis: höchstwahrscheinlich freier Beruf!

3. Zeichnerin/Malerin: Hier kann eine künstlerische Tätigkeit vorliegen. Ausführliche Darlegungen hierzu finden Sie beim BMWi unter folgendem Link. Ergebnis: wahrscheinlich freier Beruf!

4. Eigenverlag/Selbstverlag: eindeutig gewerblich!

Damit hätten Sie drei freiberufliche und eine gewerbliche Tätigkeit. Wenn Sie dies beim Finanzamt so angeben, geschieht das Folgende:

Sie erhalten für jede selbstständige (=freiberufliche Tätigkeit im Steuerdeutsch) und für die gewerbliche Tätigkeit eine Steuernummer.

Die freiberuflichen (selbstständigen Tätigkeiten) kommen in der Einkommensteuererklärung in die Anlage S, die gewerblichen in Anlage G.

Ihre drei Einkünfte aus freiberuflichen Quellen werden in der Anlage S getrennt erfasst.

Dazu kommt nach neuerer Rechtslage die Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung), die Sie auch für jede Einkunftsart getrennt angeben müssen.

Die einzelnen Ergebnisse aus den Anlagen fließen gebündelt in die Einkommensteuererklärung ein.

Noch eine Anmerkung: Wenn Ihr Eigenverlag nur geringen Umfang hat, können Sie die Kosten auch unter der schriftstellerischen Tätigkeit angeben und müssen keine gesonderte EÜR ausfertigen. Das Finanzamt gibt Ihnen hierzu Auskunft.

Wenn Sie Kosten haben, die Sie nicht eindeutig einer der Einkunftsarten zuordnen können, so ist eine Aufteilung durch Schätzung erlaubt (z.B. Telefonkosten).

Das klingt aufwändiger, als es tatsächlich ist. Die elektronische Steuererklärung ELSTER ermöglicht es Ihnen, mit Eingabemasken zu arbeiten, so dass Sie etwa Ihre persönlichen Daten nur einmal eingeben müssen. Außerdem kann eine „normale“ Freiberuflerin in der Erklärung die meisten Felder freilassen (wie es bei Ihnen mit dem Mantelbogen als Hauptformular bei Sonderausgaben und anderen Posten aussieht, kann ich natürlich nicht sagen). Wenn Sie einzelne Einnahmen und Ausgaben erfassen wollen, so können Sie eine Steuersoftware verwenden, die Ihre Buchungen in verständlicher Form erfasst und die Daten direkt an das Finanzamt übermittelt (falls dies gewünscht oder erforderlich ist). Eine solche Software bekommen Sie schon für etwa 25 Euro, die Sie unter „Steuerberatungskosten“ in der EÜR von der Steuer absetzen können (aber nur einmal für alle Tätigkeiten!). Eine Empfehlung kann ich aus rechtlichen Gründen nicht aussprechen, aber im Internet finden Sie auch Testergebnisse verschiedener Programme. Buchen von Geschäftsvorfällen setzt voraus, dass Sie fleißig Belege sammeln für Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer Selbstständigkeit stehen. Informationen zur Einkommensteuer finden Sie beim BMWi unter folgendem Link.

Letzter und wichtigster Ratschlag: Stimmen Sie sich mit dem Finanzamt ab. Auch die Unterstützung durch einen Steuerberater ist immer hilfreich.

Da wir meistens klein angefangen haben oder anfangen, empfehle ich noch die folgende Informationsquelle des BMWi.

Beachten Sie bitte besonders die sogenannte „Kleinunternehmerregelung“, die zumindest Ihre wichtigste Frage zur Umsatzsteuer beantworten wird: Wann und wie muss ich Umsatzsteuer erheben und abführen?

Quelle: Dr. Willi Oberlander
Unternehmensberatung
August 2018

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