Frage
Ich möchte demnächst zwei selbständige Tätigkeiten aufnehmen: Als Dozent auf universitärer Ebene und als Texter. Beide sollten unter die freien Berufe fallen. Dozent als Beruf der Lehre/Wissenschaft und Texter als schriftstellerische Tätigkeit, in der ich auf Honorarbasis Blogartikel und andere kreativ angelegte Textsorten verfasse. Muss ich beim Finanzamt beides nun gesondert angeben? Oder kann ich beides als eine Form der selbständigen Arbeit angeben?