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Dozent und Texter: Anmeldung beim Finanzamt?

Frage

Ich möchte demnächst zwei selbständige Tätigkeiten aufnehmen: Als Dozent auf universitärer Ebene und als Texter. Beide sollten unter die freien Berufe fallen. Dozent als Beruf der Lehre/Wissenschaft und Texter als schriftstellerische Tätigkeit, in der ich auf Honorarbasis Blogartikel und andere kreativ angelegte Textsorten verfasse. Muss ich beim Finanzamt beides nun gesondert angeben? Oder kann ich beides als eine Form der selbständigen Arbeit angeben?

Antwort

Im Frageborgen zur Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit geben Sie an: Honorare aus wissenschaftlicher und schriftstellerischer Arbeit.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
Juli 2018

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