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Diplom-Dolmetscherin: freiberufliche Tätigkeit für Kommunikationsagentur?

Frage

Als selbständige Diplom-Dolmetscherin und Übersetzerin gehöre ich laut Katalogberufen zu den freiberuflich Tätigen. Ich möchte neben dieser Tätigkeit auch als freie Mitarbeiterin für eine Kommunikationsagentur arbeiten. In diesem Bereich habe ich keinen Hochschulabschluss. Meine Qualifikationen resultieren aus meiner beruflichen Erfahrung, die ich vor der Selbständigkeit als Angestellte in der Kommunikations- und Marketingabteilung eines Unternehmens gemacht habe.

Als freie Mitarbeiterin entwerfe ich für die Kommunikationsagentur z.B. Konzepte für Publikationen (eMagazine, Bücher, Broschüren etc.). Dazu zählt u.a. der gestalterische Entwurf, Text/Sprache, Bildsprache sowie die spätere redaktionelle und inhaltliche Umsetzung der Publikationen. Eine weitere Tätigkeit könnte z.B. die Unterstützung der Agentur bei der Pressearbeit sein. Fallen diese Tätigkeiten auch unter die Freiberuflichkeit oder müsste ich hierfür ein Gewerbe anmelden?

Antwort

Die von Ihnen dargestellten Tätigkeiten fügen sich passend zu einem zeitgemäßen Berufsbild der Journalistin zusammen. Damit wären Sie auch hier einkommensteuerlich freiberuflich tätig und müssten diese Dienstleistung lediglich dem Finanzamt an Ihrem Wohnort anzeigen (freiberuflich ist hier gleich selbstständig im Unterschied zu gewerblich). Damit Sie meine Feststellung überprüfen können, füge ich eine Kurzfassung des Berufsbildes Journalistin bei. Diesem Berufsbild werden folgende Kompetenzen und Aufgaben zugeschrieben:

(Zitat) Kernkompetenzen, die in diesem Beruf grundsätzlich erforderlich sind:
Bildberichte
Bildmedien
Recherche, Informationsbeschaffung
Redaktion
Verwertungsrechte, Lizenzen beschaffen und verwalten

Weitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:
Bildarchivierung
Bildbearbeitung, digital
Internetkompetenz
Layout
Medientechnik
Öffentlichkeitsarbeit, Public Relations
Online-Redaktion
Presserecht
Projektmanagement
Publizistik, Journalistik
Urheberrecht (Zitatende)

Quelle:
Bundesagentur für Arbeit, berufenet
(aufgerufen am 18.06.2014)

Quelle:
Dr. Willi Oberlander M.A.
Diplom-Betriebswirt (FH)
Geschäftsführer
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Juni 2014

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