Frage
Mach meinem B.A. in Design möchte ich ein künstlerisches Gewerbe anmelden. Dabei werde ich mich auf ein kleines Gewerbe neben meinem Teilzeitberuf beschränken. Ich möchte meine Designs in Form von Gruß- und Postkarten an Kleinhändler zu verkaufen.
Des Weiteren werde in naher Zukunft das Tätowieren soweit erlernt haben, dass meine Designs nicht nur als Grußkarten verwendet werden, sondern als Tattoo-Kunst. Wie kann ich beides in ein Gewerbe packen und dabei keinen Fehler begehen? Welche Form eines Gewerbes kommt für mich infrage? Würden Sie mir empfehlen, meine Designs bzw. mein künstlerisches Schaffen in einer Rechtsform abzusichern? Das Tätowieren wird nebenbei zu meinem Teilzeitberuf stattfinden, um weiterhin gesetzlich krankenversichert zu sein und daher auch einen geringen Gewinn einbringen. Zur Frage was davon auch vielleicht unter freiberuflich fallen könnte, würde ich mich ebenfalls freuen, von Ihnen aufgeklärt zu werden.