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Veranstaltungstechnik und Gastronomiedienstleistungen: freiberufliche Tätigkeiten?

Frage

Ich möchte eine freiberufliche Tätigkeit in folgenden Bereichen aufnehmen:

  • Fachkraft für Veranstaltungstechnik (Ausbildung abgeschlossen),
  • Auf- und Abbau für Veranstaltungstechnik,
  • Veranstaltungsbetreuung als Tontechniker,
  • Veranstaltungsbetreuung/Begleitung,
  • Dienstleistungen in der Gastronomie (Service).

Fallen meine Tätigkeiten in die freiberufliche oder gewerbliche Anmeldungspflicht?

Antwort

Die Tätigkeiten „Dienstleistungen in der Gastronomie (Service), Auf- und Abbau für Veranstaltungstechnik, Veranstaltungsbetreuung/Begleitung“ sind als gewerblich einzustufen.

Bei der Tätigkeit als Fachkraft für Veranstaltungstechnik könnte sich die Freiberuflichkeit aus einer (ton-)ingenieurähnlichen Tätigkeit ergeben. Allerdings werden an diese Ähnlichkeit hohe Anforderungen gestellt. Erforderlich sind ein nahezu identischer Tätigkeitsbereich und vor allem ein nahezu identischer Ausbildungsinhalt.

Die Tätigkeit als Tontechniker kann freiberuflich sein, wenn es sich um eine sog. künstlerische Tätigkeit handelt. Damit ein Werk als künstlerisch eingestuft wird, muss es auf einer eigenschöpferischen Leistung beruhen, in der eine „individuelle Anschauungsweise“ zum Ausdruck kommt. Zudem muss eine „gewisse künstlerische Gestaltungshöhe“ erreicht werden.

Bitte beachten Sie:
Die abschließende Entscheidung Freier Beruf - Gewerbe in steuerlicher Hinsicht obliegt allein dem zuständigen Finanz- bzw. Gewerbeamt. Nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit der zuständigen Stelle auf.

Wird Ihre Tätigkeit als künstlerisch eingestuft, besteht die Möglichkeit, Mitglied in der Künstlersozialkasse zu werden. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn Sie neben der Kunst eine nicht künstlerische Tätigkeit ausüben. Allerdings bestehen hier Gewinngrenzen. Zudem bedarf es für die Aufnahme in die Künstlersozialkasse eines Antrags. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Künstlersozialkasse unter www.kuenstlersozialkasse.de.

Quelle: Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
März 2018

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