Ingenieur erstellt Testkonzepte u.a.: freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?
Frage
Ich möchte eine freiberufliche Tätigkeit als Ingenieur für Qualitätssicherung von Software-Systemen aufnehmen. Ich bin Dipl.-Ing. Elektrotechnik/Nachrichtentechnik mit Berufserfahrung im IT-Umfeld und einschlägig zertifiziert. Meinen Kunden möchte ich basierend auf einer von mir durchgeführten System-Analyse anbieten: Erstellung von Testkonzepten, Erstellung von Prüfvorschriften, Prüfung aller Artefakte der Software-System-Erstellung, Erstellung von Prüfprotokollen. Wird diese Tätigkeit unstrittig als freiberuflich anerkannt?
Antwort
Sie werden freiberuflich tätig im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Dieser Status wird auch nicht dadurch in Frage gestellt, dass Sie kein Informatikstudium absolviert haben. Für den Zugang zum freien Beruf müssen Sie zunächst über die berufliche Qualifikation eines Ingenieurs verfügen. Dabei ist die Tätigkeit in einem dem Studium entsprechenden Berufsfeld nicht Voraussetzung. Vielmehr müssen Sie in einem Hauptgebiet des Ingenieurwesens tätig sein. Bei EDV bzw. IT ist dies der Fall. Die von Ihnen genannte Dienstleistung entspricht dem geforderten Berufsbild. Hinzu kommen Ihre langjährige einschlägige Berufserfahrung und die Zertifizierung. Zu Ihrem Bundesland passend verweise ich hierzu auf ein Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg - FG Berlin-Brandenburg vom 7.3.2013 (10 K 10056/09).
Sie sollten dem Finanzamt eine freiberufliche („selbstständige“ im Steuerdeutsch) Tätigkeit anzeigen als „Dipl.-Ing. Elektrotechnik/Nachrichtentechnik, Informatiker“.
Quelle: Dr. Willi Oberlander
Unternehmensberatung
November 2018
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