Fitnesstrainerin plus Nachhilfeunterricht: freiberufliche Tätigkeiten?
Frage
Ich habe bis vor kurzem als Fitnesstrainerin in einem Fitnessstudio gearbeitet und möchte mich nun als Freiberuflerin selbständig machen. Ich möchte allerdings nicht nur als Fitnesstrainerin arbeiten, sondern auch Nachhilfe in Deutsch/Englisch/Biologie geben (ich bin promovierte Biologin). Ich habe gelesen, man kann zwei Freie Berufe ausüben. Meine Frage ist, was für eine Titelbezeichnung muss ich mir geben, wenn ich mich beim Finanzamt anmelde? Fitness- und Nachhilfetrainer? Fitnesstrainer und Nachhilfelehrer? Gibt es eine Rangfolge, wenn man einen Freien Beruf mehr ausübt als den anderen?
Antwort
Im Zweifel würde ich beide „Geschäftszweige“ trennen.
Eine verbindliche Aussage kann ich Ihnen basierend auf Ihren Angaben jedoch nicht geben. Eine Tätigkeit als Fitnesstrainerin, bei der Sie Ihre Kunden aktiv anleiten, würde ich eher der Freiberuflichkeit zuordnen. Sobald Sie Trainingspläne, Fitnessgeräte, Nahrungsergänzungsmittel etc. verkaufen oder Räumlichkeiten mit Trainingsgeräten zum eigenständigen Training zur Verfügung stellen, ist der Sachverhalt nicht mehr ganz so eindeutig. Daher sollten Sie in jedem Fall den jeweiligen Tätigkeitsbereich detailliert mit Ihrem Steuerberater besprechen und sich bei der Anmeldung beraten lassen.
Quelle: Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
April 2018
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