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EDV-Optimierung und Buchhaltung: gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeiten?

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Frage

Ich betreibe einen landwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb und habe eine zusätzliche Ausbildung zur Agrarbürofachfrau gemacht. Wenn ich nun in landwirtschaftlichen Betrieben die EDV-Optimierung betreibe und die Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle erledige, ist das dann freiberuflich oder gewerblich einzustufen?

Antwort

Bei Ihren Nebentätigkeiten (EDV-Optimierung und Buchhaltung) handelt es sich grundsätzlich um gewerbliche Einkünfte. Bezüglich Ihrer Tätigkeit als Buchhalterin ist diese Einstufung unstrittig. Ihre Tätigkeit als EDV-Beraterin kann unter Umständen als freiberuflich angesehen werden. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn eine gewisse Vorbildung (Ausbildung oder Studium) nachgewiesen wird. Die Ausbildung muss auf dem Gebiet der BWL oder der Informatik stattgefunden haben, da nur vorgebildete Unternehmensberater/IT-ler als Freiberufler anzusehen sind.

In allen Fällen sollten Sie die Tätigkeiten (EDV-Optimierung, Buchhaltung, Landwirtschaft) strikt voneinander trennen. Ohne eine Trennung der Geschäftszweige können Sie sich die jeweiligen anderen Tätigkeiten gewerblich infizieren und die gesamten Einkünfte sind dann gewerbesteuerpflichtig.

Quelle: Mario Fuhs Dipl.-Kfm. (FH)
Steuerberater
Fuhs & Hastrich
Steuerberatungsgesellschaft
Partnerschaft mbB
Mitglied der Steuerberaterkammer Köln
August 2018

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