Antwort
Grundsätzlich ist es natürlich möglich, Beratungsleistungen (Dienstleistungen) und den Vertrieb von Produkten unter einem „Dach“ (GmbH oder UG) anzubieten! Insbesondere wenn sich beide Angebote wie in Ihrem Fall gut ergänzen!
Zu bedenken wäre allenfalls, ob Sie die Beratungsleistungen freiberuflich ausüben könnten und damit die Gewerbesteuer für diese erzielten Umsatzerlöse sparen können! Das setzt allerdings voraus, dass das Finanzamt Ihre freiberufliche Tätigkeit anerkennt! Diese Tätigkeit sollte dann allerdings nicht unter dem Dach der GmbH/UG stattfinden, sondern in einem getrennten Einzelunternehmen als Freiberufler! Sie müssten dann zwei getrennte Buchhaltungen für jedes Unternehmen (freiberufliche Tätigkeit und gewerbliche Tätigkeit) mit zwei getrennten Jahresabschlüssen (EÜR für freiberufliche Tätigkeit und Bilanz mit GuV für GmbH/UG) beachten!
Man kann die Gewerbesteuer befreite Tätigkeit auch unter dem Dach der GmbH anbieten, aber dann müssen auch zwei getrennte Buchungskreise geführt werden und das Finanzamt ordnet über kurz oder lang an, dass das Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit dem Gewerbebetrieb zugeordnet und damit ebenfalls Gewerbesteuerpflichtig wird! D.h. man spart meistens nur einen begrenzten Zeitraum die Gewebesteuer! Ich würde empfehlen, dazu nochmals im Detail einen Steuerberater zu befragen!
Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
April 2019
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