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Agentur für Schulbegleiter: freiberufliche Tätigkeit?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte gerne eine Agentur für Schulbegleiter gründen. Ist dies eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit? Was ist rechtlich zu beachten und ist eine akademische Vorbildung notwendig?

Antwort

Die Tätigkeit im Bereich der Schulbegleitung ist in der Regel als freiberuflich in Form der sog. erzieherischen Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) einzustufen. Die erzieherische Tätigkeit umfasst die Schulung des Charakters und die Bildung der Persönlichkeit. Gemeint ist hiermit „die planmäßige Tätigkeit zur körperlichen, geistigen und charakterlichen Formung von jungen Menschen zu tüchtigen und mündigen Menschen“.

Werden Sie selbst nicht erzieherisch tätig, sondern ist der Geschäftszweck Ihrer Unternehmung darauf gerichtet, z.B. Schulbegleiter zu vermitteln, dann handelt es sich um eine anzeigepflichtige gewerbliche Tätigkeit. Ebenso werden Sie gewerblich tätig, wenn es sich bei Ihrer „Agentur" um eine gewerbliche Rechtsform, wie etwa eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) handelt.

Sollten Sie externe Honorarkräfte mit der Ausübung der Schulbegleitung beauftragen, so ist das Thema „Scheinselbstständigkeit“ zu beachten.

Aufgrund des Haftungsrisikos ist vor allem auch an den Abschluss ausreichender betrieblicher Versicherungen zu denken. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie ausschließlich mit fachlich qualifiziertem Personal zusammenarbeiten.

Entscheiden Sie sich für die Gründung eines e.V. sind die vereinsrechtlichen Vorschriften und vor allem die Regeln zur Gemeinnützigkeit zu beachten.

Aufgrund der Vielfalt Ihrer Fragen empfehle ich Ihnen eine individuelle Beratung vor Ort in Anspruch zu nehmen. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene existiert eine Vielzahl an Förderprogrammen, u.a. für kostenlose bzw. bezuschusste Beratungen. Empfehlenswert ist auch das Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern. Informationen hierzu finden Sie unter http://www.existenzgruender.de/DE/Service/Beratung-Adressen/Vor-der-Gruendung/inhalt.html.

Weitere Informationen finden Sie zudem auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst unter www.km.bayern.de sowie des örtlichen Jugend- und Sozialamtes.

Quelle: Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Januar 2018

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