Antwort
Im deutschen Einkommensteuerrecht gibt es den Begriff des „beratenden Betriebswirtes“. Um hier als Freiberufler anerkannt zu werden, bedarf es einer Ausbildung in Betriebswirtschaftslehre, die weit überwiegend an Hochschulen absolviert wird. Ein Bachelor in politischer Wissenschaft würde nach diesem Verständnis keinen ausreichenden Bezug zu diesem Berufsbild aufweisen. Auch Ihre Berufserfahrung als Experte in Unternehmenskommunikation würde hier wohl nicht ausreichen, um als freiberuflich eingestuft zu werden.
Ein möglicher Zugang zu den freien Berufen könnte bei Ihnen über das Kommunikationsdesign führen. Da dieser Beruf auch konzeptionell und beratend tätig ist, würden sowohl diese Aufgaben als auch das Design im engeren Sinn von diesem Berufsbild abgedeckt. Eine genaue Beschreibung dieses Berufes finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit unter https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null/kurzbeschreibung&dkz=59263.
In diesem Zusammenhang müssen Sie die folgenden Anforderungen erfüllen, um steuerlich einem freien Beruf anzugehören: Es ist „allein entscheidend, ob der Grafikdesigner ohne Rücksicht auf die spätere Verwendung seiner Arbeit schöpferische Leistungen vollbringt, also Leistungen, in denen sich seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft widerspiegeln und die neben einer hinreichenden Beherrschung der Technik der betreffenden Kunstart eine gewisse künstlerische Gestaltungshöhe erreichen." Was hier für den Grafikdesigner festgestellt wurde, gilt auch für den Kommunikationsdesigner.
Da Sie sich in einer Schnittmenge zwischen freiem Beruf und Gewerbe bewegen, empfehle ich die Absprache mit dem Finanzamt. Finanzämter haben auch eine beratende Funktion. Steuerberater helfen gerne weiter.
Quelle: Dr. Willi Oberlander M.A.
Unternehmensberatung
Januar 2018
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