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Systemische Beraterin: freiberufliche Tätigkeit?

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Frage

Ich möchte mich als Systemische Beraterin teilselbständig machen und würde gerne von Ihnen eine Einschätzung bekommen, ob das eine freie oder eine gewerbliche Tätigkeit ist. Mir ist klar, dass das Finanzamt die letzte Entscheidung darüber hat. Als Systemische Beraterin berate ich Einzelpersonen unterschiedlichen Alters, Paare und Familien. Ich bin Lehrerin, habe also eine pädagogische Qualifikation und habe eine Ausbildung zur Systemischen Therapeutin/Familientherapeutin absolviert. Insofern sehe ich meine Tätigkeit als der einer Diplom Psychologin ähnlich. Stimmen Sie dieser Einschätzung zu?

Antwort

Leider sind die Sozialpädagogen bis heute nicht ausdrücklich als Freier Beruf anerkannt. Da jedoch das Lehramt-Studium im Kern psychologische/pädagogische Aspekte zum Inhalt hat, wird in der Praxis regelmäßig die Tätigkeit der Sozialpädagogen als den Diplom-Psychologen ähnlich angesehen. Hierfür spricht zudem die Tatsache, dass es sich bei beiden um einen Hochschulabschluss handelt. Für die Freiberuflichkeit als Systemische Beraterin spricht in Ihrem Fall auch, dass Sie eine Ausbildung zur systemischen Therapeutin/Familientherapeutin absolviert haben, wobei einschränkend anzumerken ist, dass es auch hier auf die Dauer und die Qualität der Ausbildung ankommt, d.h. ein „Wochenendseminar“ selbstredend nicht ausreichend wäre.

Im Ergebnis stehen meines Erachtens die Chancen für eine Freiberuflichkeit gut. Die abschließende Entscheidung trifft jedoch das Finanzamt.

Quelle: Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Oktober 2016

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